DKW Munga (F91/4) (1956-1968)
Der DKW Munga ist ein leichter, allradangetriebener Geländewagen, den die Auto Union in Ingolstadt zwischen Oktober 1956 und Dezember 1968 in Serie baute.
46.750 in Serie gefertigte Fahrzeuge verließen in drei Karosserievarianten das Werk; außerdem wurde eine große Anzahl von Teilesätzen produziert.
In weiterer Literatur wird auch von ca. 55.000 Einheiten gesprochen; doch selbst unter Berücksichtigung der Fertigungszahlen für den in Brasilien produzierten Typ „Candango“ erscheinen diese Zahlen überhöht. Munga ist die Abkürzung für Mehrzweck-Universal-Geländewagen mit Allradantrieb.
Anfänglich bezeichnete der Hersteller den Wagen als „DKW Geländewagen“ oder „DKW Militärwagen“, ehe er 1955 die Bezeichnung „F 91/4“ erhielt. Spätere Bezeichnungen waren „M-Wagen“, „DKW-Geländewagen 3=6“ oder auch „DKW-Jagdwagen“. In der Militärversion lautete die Bezeichnung bereits seit Ende 1955 durchgängig Lkw 0,25 t gl.
Anfänglich leistete der Motor 36 PS, in der Serienfertigung wurde der 40 PS leistende DKW-Dreizylinder-Zweitaktmotor mit rund 900 cm³ aus der Pkw-Reihe eingebaut. Dieser Motor wurde Ende 1958 durch die „1000er“-Maschine mit einer Leistung von 44 PS ersetzt, so dass die Höchstgeschwindigkeit je nach Karosserievariante auf bis zu 98 km/h anstieg. Die geringste Dauergeschwindigkeit beträgt im Kriechgang 3 km/h. Lediglich in den Versuchsträgern bis Sommer 1956 waren Motoren mit 36 bzw. 38 PS im Einsatz.
Das Fahrzeug hat ein mechanisches Zahnradstufengetriebe mit Vorgelege, so dass zehn Gänge (acht Vorwärts- und zwei Rückwärtsgänge) zur Verfügung stehen, und permanenten Allradantrieb. Das über einen Schaltgriff im Armaturenbrett betätigte Geländevorgelege reduziert in jedem Gang das Übersetzungsverhältnis.
In der Vorserienphase von 1953 bis 1956 gab es unterschiedliche handgefertigte Fahrzeuge, da anfänglich ein umfassendes Lastenheft nicht zur Verfügung stand bzw. im Laufe der Bemusterung detaillierte Vorgaben erstellt und geändert wurden. Hierdurch erklären sich unterschiedliche Maße und auch Vorgaben bezüglich der Nutzlast bzw. des Gesamtgewichtes. Konkrete Vorgaben für die Serienherstellung wurden erst im Frühjahr 1956 festgelegt.
Während fast alle Fahrzeuge in der Bundeswehrausstattung, alle „NATO-Fahrzeuge“ und ein Großteil der sogenannten „Behördenfahrzeuge“ mit einer 24-Volt-Elektrik ausgestattet waren, wurden die für den zivilen Markt und den Export bestimmten in der Regel in der 12-Volt-Variante mit 160-Watt- oder 300-Watt-Lichtmaschine gefertigt. Für den zivilen Markt war nur auf Wunsch und gegen Aufpreis eine 24-V-Ausführung möglich.
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