Hauptuntersuchung (HU)
Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV), in Österreich wiederkehrende Begutachtung, in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle (Abk.: MFK) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen, weltweit liegen die Intervalle für eine technische Überprüfung typisch bei jährlicher oder alle zwei Jahre liegenden Terminen.
Die Untersuchungen in anderen Staaten der Welt beschränkt sich teils auf die Durchführung einer technischen Inspektion bei der ersten Zulassung oder späteren Ummeldung, die Überprüfung der Motoremissionen werden jedoch immer in periodischer Wiederholung durchgeführt.
Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) ist Teil der HU. Für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Kraftomnibusse sind zusätzliche Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben.
Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet die Verkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind daher Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, aber auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Roller, S-Pedelecs und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h), sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die HU an Fahrzeugen der Bundeswehr und der Bundespolizei erfolgt weitgehend durch interne Prüforganisationen.
Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes können je nach Bundesland anderen Untersuchungsintervallen unterliegen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von den staatlich anerkannten technischen Prüforganisationen DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Hessen, TÜV Saarland, GTÜ und KÜS vorgenommen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜV als ausführende Organisationen wird die Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich häufig auch „TÜV“ genannt.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter. Er muss gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auch die Kosten für die HU tragen. Die HU wird an einer Untersuchungsstelle der Prüforganisationen, in einer Kfz-Werkstatt oder beim Fuhrpark eines Unternehmens durchgeführt. Der Kfz-Besitzer stellt dort zu einem ihm genehmen oder vereinbarten Termin sein/e Fahrzeug/e zur Prüfung vor. Der Prüfung kann er in der Regel beiwohnen.
Eine HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine oder nur geringe Mängel festgestellt, wird der Fahrzeugschein mit dem Prüferstempel und Namenszeichen versehen und die Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Damit werden Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten HU dokumentiert. Werden erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, ist eine Wiedervorführung nach Mängelbeseitigung (Nachprüfung) erforderlich. Ist die Verkehrssicherheit des Kfz nicht mehr gegeben, wird die Prüfplakette entfernt und auf das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr hingewiesen. Der Untersuchungsbericht ist bei An- und Ummeldungen des Fahrzeugs vorzulegen.
Im Jahr 2018 nahmen 20.426.384 Pkw an der HU teil.
Von diesen Pkw waren 65,4 % ohne Mängel. Fahrzeuge mit Dieselmotor waren dabei häufiger ohne Mängel (69,5 %) als Fahrzeuge mit Ottomotor (63,8 %).
Geringe Mängel wiesen 12,4 % der Pkw auf, erhebliche Mängel hatten 21,8 % der Pkw. In diesen beiden Kategorien schnitten Dieselfahrzeuge mit 10,5 % bzw. 19,7 % etwas besser ab als Ottofahrzeuge, von denen 13,1 % geringe bzw. 22,6 % erhebliche Mängel hatten.
Gefährliche Mängel wurden bei 0,3 % der Pkw festgestellt, verkehrsunsicher waren 0,1 % der Pkw. In diesen beiden Kategorien waren die Unterschiede zwischen Diesel- und Ottofahrzeugen marginal.
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