Oldtimer
Das Wort Oldtimer ist ein Scheinanglizismus, der im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor) bezeichnet, daneben auch eine Lokomotive oder ein Schiff, die je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von beispielsweise 30 Jahren überschritten haben.
Der Begriff Oldtimer ist wie der Begriff Klassiker im Deutschen ein Oberbegriff und als solcher unscharf. Oldtimer wird überwiegend auf technische Geräte und Gebrauchsgüter bezogen, also nicht auf Lebewesen, Gebäude, Kunstwerke oder Geistiges; beispielsweise ist die Süßspeise Pfirsich Melba ein Klassiker, aber kein Oldtimer. Während Oldtimer ihre Bezeichnung nur dem Umstand verdanken, dass sie vor vielen Jahren hergestellt wurden, aus der Mode und Gebrauch kamen, aber die Zeit bis heute überdauert haben, kann ein Klassiker auch nagelneu sein. Er verdankt seine Existenz einer zeitlosen Grund- oder Detailidee, die seit ihrer Einführung immer wieder, möglicherweise sogar unverändert, aufgegriffen wurde, z. B. das klassische Kleidungsstück Zweireiher.
Allen als Oldtimer bezeichneten Gegenständen ist gemeinsam, dass sie ihre Zeit überlebt haben, sich oft aber in einem guten technischen und Pflegezustand befinden und manchmal immer noch funktionieren wie am ersten Tag. Ihr regelmäßiger Gebrauch im Alltag ist jedoch nicht mehr zeitgemäß oder teilweise sogar verboten, weil sich technische, ergonomische und Sicherheitsanforderungen geändert haben. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound oder Oldie gesprochen wird.
Ohne weitere Angaben meint der Begriff Oldtimer im Deutschen Kraftfahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht mehr als reine Gebrauchsfahrzeuge dienen, sondern auch zu repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken.
Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.
Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement des Oldtimer-Weltverbandes FIVA und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.
Das Wort Oldtimer ist ein Scheinanglizismus (englisch old-timer) und wird in der englischen Sprache als Bezeichnung für Veteranen, ältere Menschen und als Wortspiel für die Alzheimer-Krankheit verwendet. Für die deutsche Bedeutung von „Oldtimer“, die pauschal alle Autos mit Sammlerwert ab einem gewissen Alter meint, gibt es im Englischen keine gleichwertige Entsprechung. Es werden verschiedene vorangestellte Begriffe je nach Altersklassifizierung verwendet: classic, veteran, antique, Brass Era (deutsch „Messing-Ära“), pre-WWII (deutsch „Vorkriegsmodell“ – gemeint ist der Zweite Weltkrieg), post-war (deutsch „nach dem Krieg“) oder vintage, jeweils gefolgt von car, truck, motorcycle usw. Teilweise unterscheidet sich die Bedeutung der Begriffe je nach Land und Organisation, so kann etwa in den USA mit antique car etwas anderes gemeint sein als in Großbritannien.
Die Bezeichnung Schnauferl wird im österreichischen und bayrischen Dialekt für ein schwaches altes Auto oder Motorrad verwendet. Sie rührt vermutlich vom Geräusch des Schnüffelventils her, das bei frühen Viertaktmotoren als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab unter anderem auch dem im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club (ASC) seinen Namen, dem ältesten existierenden Oldtimer-Club in Deutschland.
Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er- und 1970er-Jahre verwendet. Der 1959 in Neckarsulm gegründete VFV (Veteranen-Fahrzeug-Verband) bezieht sich in seinem Namen auf diesen Begriff. In der Schweiz ist „Veteran“ die offizielle Bezeichnung für ein historisches Fahrzeug.
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.
Die Zulassung als historisches Fahrzeug, erkennbar am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT DE 12H), ist bei Kraftfahrzeugen möglich, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die eine Untersuchung bestehen, die den originalen bzw. zeitgenössischen und erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Veränderungen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind, wobei die Prüfer einen großen Ermessensspielraum haben. Mitunter genügt ein neuzeitliches Radio, um die Prüfung nicht zu bestehen. Grundsätzlich zulässig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, also insbesondere ein nachträglich eingebauter Katalysator.
Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-„H-Kennzeichen“ auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten; die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.
Alle Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems befreit, ebenso alle Fahrzeuge mit Dieselmotor mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen in Deutschland einfahren.
Die Zulassung als historisches Fahrzeug bedeutet eine pauschale Kfz-Steuer (2021: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und der Schadstoffklasse abhängt. Besonders bei kleinen Fahrzeugen kann diese allerdings höher sein als die Besteuerung bei gewöhnlicher Zulassung.
Auf die Versicherungskosten hat das H-Kennzeichen keinen direkten Einfluss. Viele Versicherungen bieten jedoch erhebliche Nachlässe für Kraftfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Bedingung für eine solche Versicherung ist, dass das Fahrzeug nicht im Alltag bewegt wird. Meistens muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist.
Zur Klassifizierung des optischen und technischen Zustandes und zur Wertermittlung von Oldtimern hat sich in der Szene das nachfolgende Notensystem etabliert. Es dient hauptsächlich zur finanziellen Werteinschätzung des Fahrzeugs beim Kauf oder Verkauf sowie als Kriterium bei Oldtimer-Versicherungen.
Zustandsnoten
- Note 1 (makelloser Zustand)
Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten. - Note 2 (guter Zustand)
Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren. - Note 3 (gebrauchter Zustand)
Ohne größere technische oder optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. - Note 4 (verbrauchter Zustand)
Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erforderlichen Abnahme gemäß § 29 StVZO sind notwendig. Leichte bis mittlere Durchrostungen. In den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt. - Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand)
Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Nicht zwingend komplett.